Montag, 13. Juni 2011

Urheberrecht – Das schriftstellerische Werk schützen

Grundlegend ist es nicht notwendig, das schriftstellerische Werk schützen zu müssen, da das Urheberrecht sofort wirksam ist, sobald ein Roman, eine Novelle oder eine Kurzgeschichte verfasst wurde. Folglich müssen Sie Ihr Buch als Autor nicht wie eine Marke schützen lassen. Dennoch ist es sinnvoll, bevor Sie Ihr Skript oder Manuskript aus den Händen geben, es trotzdem zu tun. Dafür ist aber nicht das Markenamt zuständig.

Buch urheberrechtlich schützen bei der Writers Guild of Germany

Sobald Sie Ihr schriftstellerisches Werk fertig haben, können Sie Ihr Buch beziehungsweise Ihre Story bei der
Writers Guild of Germany / Writers Guild of Europe registrieren lassen. Sie senden Ihr Manuskript, am besten in digitaler Form auf CD-R, in einem verschlossenen Umschlag dort hin, wo es dann für zwei Jahre archiviert wird. Solch ein urheberrechtlicher Schutz kosten etwa 20 bis 25 Euro. Möchten Sie von einer weiteren Registrierung Gebrach machen, müssen Sie nach zwei Jahren jedoch weitere Kosten aufbringen.

Manuskript schützen durch einen Notar

Eine andere Möglichkeit, um Ihr Manuskript schützen zu lassen, besteht darin, durch einen Notar beglaubigen zu lassen, dass Sie das geistige Eigentum am entsprechend schriftstellerischen Werk besitzen. Solch eine sogenannte Prioritätsverhandlung ist aber die teurere Maßnahme, um das schriftstellerische Werk zu schützen.

Schriftstellerisches Werk zu sich selbst schicken

Die kostengünstige Methode, mit welcher Sie Ihr Manuskript schützen können, besteht darin, Ihr schriftstellerisches Werk zu sich selbst zu senden. Hier ist dann zu beachten, dass die Sendung natürlich nicht geöffnet werden darf. Der entsprechende Poststempel gilt dann als Datum der Registrierung beziehungsweise als Tag des Beginns des Urheberrechtsschutzes. Alternativ kann solch eine Postsendung auch an einen Freund oder einer anderen vertrauenswürdigen Person gesandt werden, die es dann für Sie archivieren.

Eine Registrierung dient als Beweis bei eventuellen Rechtsstreitigkeiten

Wie zu Beginn erwähnt, ist es nicht notwendig, dass Sie Ihr Werk schützen. Dennoch ist es besser, auf diese Möglichkeit zurückzugreifen – schließlich gibt es immer schwarze Schafe, die versuchen, sich selbst als der Urheber auszugeben. Das kann Ihnen beispielsweise dann passieren, wenn Sie Ihr Manuskript jemandem zur kritischen Beurteilung geben. Vertrauen ist zwar gut, aber Kontrolle ist immer besser. Deshalb schützen Sie Ihr schriftstellerisches Werk – so können Sie bei Rechtsstreitigkeiten immer nachweisen, dass Sie der alleinige Urheber Ihres Buches sind.

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